26. Mai 2015

Kostendeckende Einspeisevergütung oder Einmalvergütung

Swissolar hat die beiden Möglichkeiten miteinander verglichen.

Seit der Einführung der Einmalvergütung (EIV) im April 2014 haben Projektinitianten eine Wahlmöglichkeit zwischen der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und der EIV. Dies betrifft alle Anlagen bis 30 kW, die bis Ende 2012 für die KEV angemeldet wurden sowie alle später angemeldeten Anlagen zwischen 10 und 30 kW.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt der Swissolar.