1. Januar 2021
Die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes folgt der Stossrichtung der Energiestrategie 2050 von Bund und Kantonen. Per 1.1.2021 tritt das neue Energiegesetz des Kantons Graubünden in Kraft. Es gilt für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen von bestehenden Gebäuden, welche beheizt, belüftet, gekühlt oder befeuchtet werden. Die Teilrevision beinhaltet eine Anpassung an den Stand der Technik im Gebäudebereich. Der Schwerpunkt liegt auf den neuen Regeln für den Wärmeerzeugersatz, sowie auf der Pflicht der Eigenstromerzeugung bei Neubauten. Zudem soll die solare Elektrizitätsproduktion im Winterhalbjahr gesteigert werden, indem finanzielle Beiträge für Photovoltaikanlagen mit optimierter Winterstromproduktion geleistet werden.
(https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/820.200)
Ebenso erfuhr die Energieverordnung des Kantons Graubünden eine Totalrevision.
(https://www.gr-lex.gr.ch/app/de/texts_of_law/820.210)